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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Renovado GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Werk- und
Dienstleistungen (z. B. Renovierungs-, Sanierungs- und Handwerksarbeiten) zwischen der
Renovado GmbH, Burgdorfer Straße 116, 31275 Lehrte (nachfolgend „Auftragnehmer”) und
ihren Auftraggebern.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem
Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des
Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§
14 BGB).
 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie sind, sofern nicht anders angegeben, 4
Wochen ab Angebotsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch per E-Mail/Textform mögliche)
Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Ausführung
zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Bei erheblichen Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen, die in Umfang und Bedeutung

einem Neubau vergleichbar sind, können die besonderen Vorschriften zum
Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB) greifen, u. a. eine Pflicht zur Baubeschreibung und
verbindlichen Fertigstellungsfrist. Der Auftragnehmer weist in solchen Fällen gesondert
darauf hin.
 

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.
(2) Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen, sind
diese vor Ausführung schriftlich zu vereinbaren; sie können zu einer Anpassung von Preis
und Ausführungsfrist führen (Nachtragsangebot).


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend
dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB).
(3) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die
gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB).
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu; dies gilt nicht für
Verbraucher hinsichtlich eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer rechtzeitig freien Zugang zur
Baustelle sowie die für die Ausführung erforderlichen Anschlüsse (Strom, Wasser) erhält
und ggf. notwendige behördliche Genehmigungen, Nachbarschaftszustimmungen o. Ä.
rechtzeitig vorliegen, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt.


§ 6 Ausführungsfristen, Verzögerungen

(1) Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden
Umständen (z. B. Material- oder Fachkräfteengpässe, verspätete Mitwirkung des
Auftraggebers, ungünstige Witterung bei witterungsabhängigen Arbeiten) verlängern sich
vereinbarte Fristen angemessen.


§ 7 Material und Stoffe
Sofern der Auftraggeber Material beistellt, hat er dessen rechtzeitige, mangelfreie und
ausreichende Bereitstellung sicherzustellen. Für Verzögerungen oder Mängel, die auf
beigestelltes Material zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.


§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung wird diese förmlich abgenommen; hierüber wird ein
Abnahmeprotokoll erstellt.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne berechtigten Grund oder nimmt er die
fertiggestellte Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt
die Leistung als abgenommen.


§ 9 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633
ff. BGB).
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre und im
Übrigen 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), soweit gesetzlich zulässig und nicht
abweichend vereinbart.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung in Textform anzuzeigen.


§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer

wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 11 Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
(1) Eingebaute Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Auftragnehmers, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
(2) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber gemäß § 650f BGB eine
Bauhandwerkersicherung verlangen.


§ 12 Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall
behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch
das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart
oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt.


§ 13 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der
Vertragsanbahnung und -durchführung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung
unter https://www.renovado.net/datenschutzerklärung.


§ 14 Streitbeilegung (Hinweis nach § 36 VSBG)
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



 

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